Wir sind ein Familienunternehmen, das sehr viel Erfahrung mit sich bringt, sowohl im Sektor der gemeinnützigen Pflege, als auch im Bereich der Außerklinischen Intensivpflege. Wir sind Ihr idealer Pflegedienst in Sachen ambulanter Intensivpflege und persönlicher Assistenz im Raum München.
Geschäftszeiten / Erreichbarkeit
Unser Büro ist von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr besetzt. Unter der Telefonnummer 089 330 99 190 oder unserer E-mail können Terminvereinbarungen vorgenommen werden.
Bereitschaftsdienst
All unsere Kunden und Mitarbeiter bekommen die Bereitschaftsdienstnummer bei Vertragsabschluss ausgehändigt. Die Nummer 0157 351 52 398 ist 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr erreichbar. Ein Anrufbeantworter ist außerhalb der Geschäftszeiten in Betrieb. Die Bereitschaftsdienstnummer wird auf dem Anrufbeantworter angesagt.
Qualifikation der verantwortlichen Pflegefachkraft
Die Pflege wird unter ständiger Verantwortung der Pflegedienstleitung durchgeführt. Er ist examinierte Gesundheit-und Krankenpfleger mit langjähriger Erfahrung im stationären, und ambulanten Krankenpflegebereich. Die leistungsbezogene Fachweiterbildung zur Leitung eines ambulanten Pflegedienstes (460 Stunden) wurde in München erfolgreich abgeschlossen, genauso wie Weiterbildung Wundexperte nach ICW.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Wir legen bei der Auswahl der Mitarbeiter größten Wert auf fachliche Qualifikation, soziale Kompetenz und Teamfähigkeit. Die Aufgaben und Kompetenzen der Mitarbeiter sind in den Stellenbeschreibungen geregelt.
Wir beschäftigen Mitarbeiter mit folgenden Qualifikationen:
Neue Mitarbeiter werden auf der Grundlage unseres Einarbeitungskonzeptes systematisch in ihr jeweiliges Aufgabengebiet eingearbeitet. Sowohl während der Probezeit als auch zu deren Abschluss werden mit den MitarbeiterInnen Orientierungsgespräche geführt. Mit allen Mitarbeitern werden regelmäßig Feedbackgespräche geführt.
Aufgrund der bestehenden Personalstruktur ist es möglich, eine kompetente und bedarfsgerechte Pflege nach anerkannten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen zu erbringen. Leistungen der Behandlungspflege (§37 SGB V) werden ausschließlich von Pflegefachkräften oder geeigneter Pflegekräfte erbracht. Die geeigneten Pflegekräfte erbringen Leistungen des §37 SGB V gemäß unserer Vertragsvereinbarung mit den Krankenkassen.
Die fachlich richtige Erbringung der SGB V – Leistungen durch geeigneten Pflegekräfte werden geschult und die Fähigkeit überprüft.
Weitere Ziele sind die Existenzsicherung des Pflegedienstes und aller Mitarbeiter, die Entwicklung eines kundenorientierten Unternehmens, sowie das Schaffen neuer Arbeitsplätze.
Der Führungsstil in unserem Betrieb ist kooperativ. Die Mitarbeiter werden gegebenenfalls an Entscheidungsprozessen beteiligt.
Die Einsätze bei den Patienten und Patientinnen werden nach Absprache mit der Pflegedienstleitung und / oder deren Stellvertretern in der Tourenplanungen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Qualifikation in wöchentlichem Rhythmus geplant.
Oberste Prämisse ist dabei die Zufriedenheit und Planung der Wünsche von Pflegezeiten angemessene Versorgung der Pflegebedürftigen und dem sozialen Umfeld.
Zur Feststellung des Pflegebedarfs und der häuslichen Pflegesituation wird ein Erstbesuch beim Pflegebedürftigen durchgeführt.
Befindet sich der Pflegebedürftige noch nicht in seiner häuslichen Umgebung, sondern in einer anderen Pflegeeinrichtung (z. B. Krankenhaus) wird der Erstbesuch wenn möglich dort durchgeführt. Beim Erstgespräch werden Informationen für ein Stammblatt und die Pflegeanamnese erhoben.
Neben der Möglichkeit des Besuches bieten wir unsere Beratung auch in unseren Räumlichkeiten an.
Im standardisierten Pflegestammblatt sind Daten wie Name, Geburtsdatum, -ort, Angehörige, Pflegestufe, -kasse, Hausarzt usw. beschrieben.
Für die Umsetzung des Pflegeprozesses wird eine Dokumentation von Dan Produkte (Cannyline) verwendet. Cannyline ist die Komplettlösung für jeden Pflegedienst. Wir arbeiten vollkommen papierlos und alle Beteiligten sind immer auf dem aktuellsten Stand. Falls Nötig wird eine digitale Mappe beim Klienten in der Wohnung vorhanden. Somit ist sie allen an der Pflege und Therapie des Patienten beteiligten jederzeit zugänglich. Nur in Ausnahmefällen beispielsweise bei Verwirrtheit des Patienten darf die Dokumentation in den Geschäftsräumen des Pflegedienstes aufbewahrt werden. Einmal monatlich wird die Pflegedokumentation überprüft, geschult und dem Ergebnis entsprechend überarbeitet.
Die professionell mit dem Tourenmanager erfassten Leistungsnachweise erfordern keine Nachbearbeitung mehr. Die Abrechnung erfolgt in kürzester Zeit. Eine Automatik ergänzt dabei perfekt die Wegepauschalen und die Vergütungszuschläge. Gleichzeitig erfolgt eine automatische Vorkontierung für die übergabe an die Finanzbuchhaltung. Selbstverständlich unterstützt Cannyline den elektronischen Datenaustausch mit den Kassen nach §§ 105 SGB XI und 302 SGB V.
Der standardisierte Pflegeanamnesebogen erfasst Informationen zum Pflegebedarf, Ressourcen des Patienten. Möglichkeiten der Mithilfe durch Angehörige oder andere Bezugspersonen, sowie kulturelle, religiöse und sonstige individuelle Bedürfnisse und Wünsche des Patienten.
Die Pflegeanamnese bildet die Grundlage für die Pflegeplanung. Nach dem Erstgespräch werden Ziele und Maßnahmen formuliert und eine Pflegeplanung erstellt. Dies geschieht in Absprache mit dem Pflegebedürftigen, seinen Angehörigen und dem Pflege-Team. Besonders beachtet werden dabei die Ressourcen des Patienten und mögliche Leistungen/Mithilfe Dritter.
In unserer nunmehr langjährigen Tätigkeit haben wir ein engmaschiges Netz von Kooperationen aufgebaut, die es uns ermöglichen, umfassende Pflegedienstleistungen mit lokalen Partner anzubieten:
Die enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Krankenhäusern, Hausärzten, Sanitätshäusern, Krankengymnasten und anderen involvierten Berufsgruppen wird kontinuierlich gepflegt und zum Wohle des Kunden eingesetzt.
In §80 des Pflegeversicherungsgesetzes ist gesetzlich geregelt, das die zugelassenen Pflegedienste verpflichtet sind, sich an Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beteiligen.
Unser Pflegedienst ist ständig bestrebt sein erreichtes Qualitätsniveau zu sichern und zu verbessern. Deshalb werden regelmäßig Maßnahmen der internen und externen Qualitätssicherung durchgeführt.
Zu den internen Qualitätssicherungen zählen alle Maßnahmen und Bestreben des Unternehmens und aller Mitarbeiter, die der Qualitätssicherung, der -steigerung und der Umsetzung der externen Qualitätsvorgaben dienen.
Unter der externen Qualitätssicherung versteht man alle Maßnahmen und Instrumente die der Qualitätsentwicklung, -sicherung oder -kontrolle des Unternehmens dienen. Die Qualitätssicherungsinstrumente greifen von extern, also von außen in das interne Betriebsgeschehen ein. Dies kann zum Beispiel durch Schulung in modernem Wundmanagement sein. Hier ait zu erwähnen das unsere PDL Wundexperte nach ICW ist.
Die Qualitätsprüfung gemäß §80 SGB XI durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen zählt ebenso zur externen Qualitätssicherung.